Weiter äussert er die Vermutung, dass die Disziplinarbeklagte Unterlagen von ihm dem Ehemann seiner neuen Partnerin zur Verfügung gestellt habe, so dass dieser den Mietvertrag (des Anzeigers und seiner neuen Partnerin) an das Grundbuchamt habe weiterleiten können. Zwar sei er mit der Anwesenheit der Disziplinarbeklagten beim Termin vor der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden gewesen, so dass sie dieses Mandat niedergelegt habe, jedoch benütze sie ihr Wissen nach wie vor zu Gunsten des Ehemannes seiner neuen Partnerin.