Er weist auch darauf hin, dass die Disziplinarbeklagte den Ehemann seiner Partnerin sogar in einem Strafverfahren gegen ihn vertrete und an Terminen vor der Staatsanwaltschaft dabei gewesen sei. Weiter äussert er die Vermutung, dass die Disziplinarbeklagte Unterlagen von ihm dem Ehemann seiner neuen Partnerin zur Verfügung gestellt habe, so dass dieser den Mietvertrag (des Anzeigers und seiner neuen Partnerin) an das Grundbuchamt habe weiterleiten können.