1. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2024 stellte A.________ (Anzeiger) den Antrag, es sei gegen B.________ (Disziplinarbeklagte) wegen Verletzung des Verbots eines Interessenkonflikts ein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Zur Begründung führte er aus, dass er sich zusammen mit seiner Ex-Frau bei der Disziplinarbeklagten im Rahmen der Ehescheidung habe beraten lassen. Er habe seine Ex-Frau – offenbar vor Inanspruchnahme der Beratung – darüber informiert, dass die Disziplinarbeklagte den Ehemann seiner neuen Partnerin in deren Scheidungsverfahren vertrete. Damals habe er dabei kein Problem gesehen.