1. A.________ wird wegen Verletzung von Art. 12 lit a BGFA i.V.m. Art. 13 BGFA und in Anwendung von Art. 17 Abs. 1 lit. a BGFA verwarnt. 2. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von CHF 1'500.00 werden der Disziplinarbeklagten zur Zahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Disziplinarbeklagten 4. Der Anzeigerin wird die Art der Erledigung des Verfahrens mit separatem Schreiben mitgeteilt (Art. 32 Abs. 2 KAG). Bern, 14. März 2025 Im Namen der Anwaltsaufsichtsbehörde Die Präsidentin: Oberrichterin Falkner