Die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ist der Ansicht, dass sie nicht darauf verzichten kann, eine Sanktion auszusprechen, die dem Umfang der übermittelten Informationen Rechnung trägt (155 Dossiers, was darauf hindeutet, dass die Disziplinarbeklagte auf einem USB-Stick eine grosse Menge an Informationen über ihre Klienten ohne besonderen Schutz, insbesondere einen Zugangscode, einen verschlüsselten Schlüssel oder ein anderes biometrisches Identifikationsmittel, das ihr allein den Zugriff auf diese Informationen ermöglicht, aufbewahrt). Da die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern nicht darüber informiert wurde, welche