- Die Disziplinarbeklagte behauptete zwar, sie habe Massnahmen ergriffen, damit dieser Fehler nicht mehr vorkomme, ohne jedoch die ergriffenen Massnahmen konkret zu erläutern. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass auch die Ursache des Fehlers nicht bekannt ist (Sekretariatsfehler, persönlicher Fehler). - Die Disziplinarbeklagte ist seit dem 7. August 2018 im Anwaltsregister eingetragen. Sie wurde bisher noch nie diszipliniert.