6. Mit Verfügung vom 11. Dezember 2024 eröffnete der damalige Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ein Disziplinarverfahren gegen die Disziplinarbeklagte und setzte ihr eine Frist von 21 Tagen, um zu den in der Anzeige vorgebrachten Vorwürfen ausführlich Stellung zu nehmen (pag. 73 ff.).