2. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2024 ersuchte der damalige Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern um Zustellung des Dossiers 100.2024.118 bzw. der Screenshots der irrtümlich von der Disziplinarbeklagten an die Anzeigerin übermittelten Informationen, die Gegenstand der Anzeige vom 15. Oktober 2024 waren (pag. 7). 3. Mit Mitteilung vom 21. Oktober 2024 forderte der damalige Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern die Disziplinarbeklagte auf, bis zum 12. November 2024 zur Anzeige Stellung zu nehmen (pag. 9).