Die Anzeigerin führte aus, dass die Disziplinarbeklagte im Rahmen des hängigen Verfahrens Nr. 100.2024.118 als Beilage 5 zu ihrer Beschwerde vom 15. April 2024 einen USB-Stick EMTEC 32 GB übermittelt habe, auf dem sich 3 Sprachnachrichten von Herrn X befinden sollten. Bei der Einsichtnahme des USB-Sticks durch die Gerichtsschreiberin habe jedoch festgestellt werden müssen, dass dieser verschiedene Kundendossiers enthalten habe, insbesondere: 121 im Dossier «Ausländerrecht», 34 im Dossier «Solidaritätsfall Frauen und Opferhilfe» sowie verschiedene juristische Schriften und Dokumente anderer Kunden.