1. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung (nachfolgend Anzeigerin), hat durch seine Präsidentin, B.________, am 15. Oktober 2024 bei der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern (gestützt auf Art. 15 Abs. 1 Bundesgesetzes vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte [BGFA; SR 935.61]) - eine Anzeige gegen Rechtsanwältin A.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagte) eingereicht (pag. 1 ff.).