Anzeige vom 15. Oktober 2024 Regeste: Verletzung der Sorgfaltspflicht von Art. 12 lit. a BGFA durch Nichtbeachtung von Art. 13 BGFA Die Disziplinarbeklagte reichte beim Verwaltungsgericht einen USB-Stick mit Informationen zu 155 Klienten ohne Zusammenhang mit dem betroffenen Verfahren ein. Erwägungen: