14. Die Disziplinarbeklagte hat von ihrem Klienten nachweislich rechtswidrig erlangte Beweismittel in einem laufenden Verfahren bei der KESB eingereicht. Ihr Klient wurde für die rechtswidrige Erlangung der Beweismittel mit Strafbefehl vom 4. März 2024 zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt (pag. 12 ff.). Der Strafbefehl ist in Rechtskraft erwachsen und für die Anwaltsaufsichtsbehörde in sachverhaltlicher Hinsicht bindend. Im Übrigen würde an den nachfolgenden Erwägungen auch nichts ändern, wenn der Klient der Disziplinarbeklagten die Tathandlungen wie geltend gemacht (pag. 89) zu einem anderen Zeitpunkt vorgenommen hätte.