3 rechtliche Treuepflicht, z.B. wenn der Anwalt bzw. die Anwältin den Klienten nicht nach bestem Wissen berät oder gar vorsätzlich den Interessen des Klienten zuwiderhandelt. Die Treuepflicht gebietet auch, dass der Anwalt bzw. die Anwältin seinen bzw. ihren Klienten umfassend über die Chancen und Risiken des Prozesses berät. Der Anwalt bzw. die Anwältin soll dem Klienten als objektiv urteilender Helfer dienlich sein.