Selbst bei einer unrechtmässigen Erlangung dieser Unterlagen hätte in Form des zu wahrenden Kindeswohls ein Rechtfertigungsgrund für deren Einreichung vorgelegen. Ihr Mandant habe den Strafbefehl mit dem Vorwurf, im Dezember 2022 in der Wohnung der Anzeigerin unrechtmässig Arztberichte fotografiert zu haben, bloss akzeptiert, weil er keine weiteren Verfahren mehr führen wollte, nachdem ihm die Obhut für den gemeinsamen Sohn zugesprochen worden sei. In Tat und Wahrheit seien der Disziplinarbeklagten die Unterlagen bereits am 8. Dezember 2020 und damit während des gemeinsamen Zusammenlebens zugestellt worden;