2. Vorgeworfen wird der Disziplinarbeklagten, dass sie der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Nord in einem Sorgerechtsverfahren mit Eingabe vom 6. Dezember 2022 die ihr von ihrem Mandanten überreichten, in Verletzung des Geheim- und Privatbereichs der Anzeigerin erstellten Fotokopien von ärztlichen Berichten einreichte (pag. 21 ff.). Ihr Mandant wurde für die Anfertigung dieser Unterlagen mit Strafbefehl vom 4. März 2024 rechtskräftig verurteilt (pag. 12 ff.).