Zudem zeigt sie nach wie vor nicht auf, inwiefern sie sich künftig an die Berufsregeln halten will bzw. wie sie ihre Kanzleistruktur verändern will oder verändert hat, sodass keine Fristen mehr verpasst werden können. Mandanten hatten in der Vergangenheit die Folgen der Versäumnisse der Disziplinarbeklagten zu tragen. So führte die Fristversäumnis bei der Beschwerdeführung an die Anzeigerin 1 dazu, dass auf das Rechtsmittel nicht eingetreten wurde.