Seither hat die Disziplinarbeklagte wiederum mehrere Fristen verpasst. Wieder war sie aufgrund der Anzahl der von ihr betreuten Fälle nicht in der Lage, diese alle gewissenhaft und sorgfältig zu erledigen, wie dies geboten ist. Sie ist sich nach wie vor über ihre an den Tag gelegte Unsorgfalt absolut im Klaren und nimmt diese sogar bewusst in Kauf, um aus ihrer Sicht hilflose Rechtssuchende in ihren Sozialversicherungsverfahren zu unterstützen. Bezüglich der Handlungen während des Berufsausübungsverbotes ist von absichtlichen Handlungen auszugehen, so dass sie die Zuwiderhandlung nicht bloss in Kauf genommen hat.