Im vorliegenden Verfahren vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht begleitete sie eine Person an die Verhandlung, die sich offenbar einige Monate zuvor bei ihr wegen eines Problems mit ihrem brasilianischen Pass gemeldet habe. Sie hat die Person damit als Anwältin und nicht als Privatperson kennengelernt. Dem Protokoll der Verhandlung ist zu entnehmen, dass die Disziplinarbeklagte sich relativ passiv