Sie wurde darauf hingewiesen, dass gestützt auf die Eröffnung des Entscheides am 21. Mai 2024 das Berufsausübungsverbot vom 20. Juni 2024 bis zum 19. September 2024 gelte und im Anwaltsregister eingetragen werde. Sie wurde ergänzend darauf hingewiesen, dass sie sämtliche Tätigkeiten im Monopolbereich zu unterlassen habe. Sie reagierte nicht auf diese Mitteilung. Am 20. Juni 2024 wurde das befristete Berufsausübungsverbot im Anwaltsregister eingetragen und die kantonalen Gerichtsbehörden entsprechend informiert.