Die anhaltend hohe Anzahl der von der Disziplinarbeklagten betreuten Fälle erfordert ein straffes Zeitmanagement und eine strikte Fristenkontrolle, andernfalls keine Gewähr dafür besteht, dass die Disziplinarbeklagte die Fristen in allen von ihr betreuten Fällen rechtzeitig wahren kann. Die Disziplinarbeklagte hat zwar gegenüber der Anzeigerin im Verfahren AA 2022 19 erklärt, sie werde nun Fälle ablehnen, sie hatte aber schon für dieses Verfahren nicht dargetan, dass sie genügend Vorsichtsmassnahmen ergriffen hätte, damit sie künftig die Fristen in allen Fällen einhalten kann.