Die Pflichtverletzung kann etwa in falschen Rechtsauskünften, Verkennung der Rechtswirkungen der gerichtlichen Genehmigung einer Scheidungskonvention, fehlerhafter Abfassung eines Vertrages, ungenügenden Behauptungen 8 und Beweisanträgen in Rechtsschriften, versäumten Fristen usw. bestehen (STAE- HELIN/STAEHELIN/GROLIMUND, Zivilprozessrecht, Schulthess, 3. Aufl. 2019, S. 650).