III. Zuständigkeit 19. Die Disziplinarbeklagte ist im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. Die zu beurteilenden Handlungen betreffen Verfahren vor Gerichtsbehörden des Kantons Bern. Damit ist die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern gegeben (Art. 14 sowie 15 Abs. 1 BGFA in Verbindung mit Art. 12 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 28. März 2006 [KAG; BSG 168.11]). IV. Rechtliches IV.1 Verpasste Fristen