Zudem sei das IV-Verfahren noch hängig und sie müsse gegen eine abgewiesene Hilflosenentschädigung vorgehen. Sie machte weitere Ausführungen, die das SUVA- Verfahren betreffen und erklären sollen, weshalb sie den Nichteintretensentscheid schliesslich nicht angefochten hat. Zu den geltend gemachten verpassten richterlichen Fristen äusserte sie sich nicht, so dass davon auszugehen ist, dass dieser Vorwurf zutreffend ist.