13. Mit einem auf den 21. August 2024 datierten und mit «Anwaltsaufsichtsbehörde Anzeigerinnen Regionalgericht Bern – Mittelland und Schlichtungsbehörde Berner Jura Seeland sowie unbedingte Replik gestützt auf Art. 6 EMRK zur nochmaligen Meldung durch das Verwaltungsgericht vom 26.6.2024» bezeichneten Schreiben nahm 5 die Disziplinarbeklagte wie folgt zu den Vorwürfen Stellung (pag. 45-47, AA 2024 162):