12. Dem erwähnten Protokoll des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts vom 31. Juli 2024 (pag. 35-44, AA 2024 162) ist zu entnehmen, dass die Disziplinarbeklagte als Vertrauensperson des Beschwerdeführers an der Verhandlung teilgenommen hat. Sie führte aus, dass sie den Beschwerdeführer einige Monate zuvor wegen eines Problems mit dessen brasilianischem Pass kennengelernt habe, es sei um formalistische Probleme gegangen.