11. Mit Verfügung vom 9. August 2024 (pag. 31-33, AA 2024 162) wurde die Frist bis zum 21. August 2024 erstreckt und es wurde der Disziplinarbeklagten gleichzeitig mitgeteilt, dass das Protokoll der Verhandlung vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht vom 31. Juli 2024 (KES 24 575) zu den Akten genommen werde. Ihr wurde ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt, innert der gleichen Frist zur Teilnahme an der Verhandlung vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht sowie zu allfälligen weiteren Tätigkeiten während der Zeit des Berufsausübungsverbots Stellung zu nehmen.