7. Bei der eingereichten Vollmacht (pag. 17, AA 2024 165), datiert auf den 17. Juni 2024, handelt es sich offensichtlich um eine Anwaltsvollmacht, wurde doch u.a. sowohl die aussergerichtliche als auch die Vertretung vor «allen Gerichts- und Verwaltungsbehörden» vorgesehen, also offensichtlich v.a. Vertretungen im Monopolbereich der Anwälte und Anwältinnen. Die Vollmacht wurde handschriftlich abgeändert, indem der Passus betreffend Honorar gestrichen und mit der handschriftlichen Notiz «nicht berufsmässig BG» versehen wurde. Wann diese Ergänzung angebracht wurde, ist nicht feststellbar.