15 f., AA 2024 165) ist zu entnehmen, dass die Disziplinarbeklagte in einer mietrechtlichen Angelegenheit betreffend Anfechtung der Kündigung als Vertreterin des Mieters/Klägers aufgetreten ist und dabei eine handschriftlich abgeänderte Vollmacht zu den Akten gegeben hat. Sie führte an der Verhandlung aus, dass sie den Mieter/Kläger in einer sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheit vertrete und an der Verhandlung vor der Anzeigerin 3 nicht berufsmässig handle.