5. Am 10. Juli 2024 ging bei der Anwaltsaufsichtsbehörde eine Verfügung des Regionalgerichts Bern-Mittelland (nachfolgend: Anzeigerin 2) vom 8. Juli 2024 (pag. 1-3, AA 2024 165) ein, der zu entnehmen ist, dass den Parteien das Schreiben der Anwaltsaufsichtsbehörde vom 21. Juni 2024 (pag. 5, AA 2024 165) betreffend befristetes Berufsausübungsverbot vom 20. Juni bis und mit 19. September 2024 zur Kenntnis zugestellt wurde. Ebenfalls ist der Verfügung zu entnehmen, dass die Disziplinarbeklagte am 21. Juni 2024 eine Eingabe als Vertreterin der Straf- und Zivilklägerin gemacht hat, wobei es sich um eine Zivilklage und um Beweisanträge handelte.