wandte sich die Sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Anzeigerin 1) mit Eingabe vom 26. Juni 2024 (zum vierten Mal) an die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern. Bereits mit den Schreiben vom 17. Januar 2022, 28. März und 17. August 2023 teilte die Anzeigerin 1 der Anwaltsaufsichtsbehörde mit, es sei ihr aufgefallen, dass A.________ (nachfolgend: Disziplinarbeklagte) in den vergangenen Jahren mehrfach Fristen verpasst habe, was zu einem Nichteintreten auf die von ihr verfassten Beschwerden geführt habe. Ebenfalls habe sie richterliche Fristen nicht eingehalten.