12 plinarbusse fällt bei der Bemessung der Dauer des Berufsverbotes kaum ins Gewicht, da diese bereits für die Bestimmung der Sanktionsart berücksichtigt wurde. 37. In Anbetracht aller Umstände erscheint vorliegend ein befristetes Berufsverbot von drei Monaten als angemessen. Dies wäre selbst dann der Fall, wenn – entgegen den vorstehenden Erwägungen – einzig von bewusst (grob-)fahrlässigem Handeln auszugehen wäre.