Nachdem eine Busse nicht ausgereicht hat, um der Disziplinarbeklagten klar zu machen, dass sie bei der Mandatsübernahme und ihrer Bürostruktur dringend derartige Veränderungen vornehmen muss, damit es nicht wieder zu einer verpassten Frist kommen kann, scheint das erneute Aussprechen einer Busse als ungenügend. Würde der Disziplinarbeklagten erneut eine Busse auferlegt, würde sie das vorliegende Verfahren nicht ernster nehmen als das letzte, so dass aus spezialpräventiven Gründen eine Busse offensichtlich nicht ausreichen kann.