Weder das im Jahr 2022 abgeschlossene Verfahren noch das hängige Verfahren konnten bei der Disziplinarbeklagten damit die Einsicht wecken, dass sie etwas verändern muss. Entsprechend wiegt die wiederholte Berufspflichtverletzung durch das zahlreiche Verpassen von Fristen beim zweiten Mal schwerer als es noch im ersten Verfahren hat eingeschätzt werden können. Diese wiederholte und bewusste Inkaufnahme der Verletzung von grundlegenden und wesentlichen Berufsregeln, wozu die Wahrung von Fristen bei einer Anwältin bzw. einem Anwalt zählt, legt ein Berufsverständnis offen, welches inakzeptabel ist.