Dies wird insbesondere auch dadurch belegt, dass 11 das Verwaltungsgericht des Kantons Bern während des vorliegend hängigen Verfahrens erneut mitteilen musste, dass eine Beschwerdefrist verpasst worden sei, was zu einem Nichteintreten geführt habe und dass Akten erst nach Androhung einer Ordnungsbusse retourniert worden seien. Weder das im Jahr 2022 abgeschlossene Verfahren noch das hängige Verfahren konnten bei der Disziplinarbeklagten damit die Einsicht wecken, dass sie etwas verändern muss.