Dieser Ausführung muss entnommen werden, dass sie seit dem Entscheid vom 20. August 2022 nicht nur nichts verändert hat, sondern auch nicht bereit und einsichtig ist, dass sie in Zukunft etwas verändern muss. Dies wird insbesondere auch dadurch belegt, dass 11 das Verwaltungsgericht des Kantons Bern während des vorliegend hängigen Verfahrens erneut mitteilen musste, dass eine Beschwerdefrist verpasst worden sei, was zu einem Nichteintreten geführt habe und dass Akten erst nach Androhung einer Ordnungsbusse retourniert worden seien.