Seither hat die Disziplinarbeklagte wiederum zahlreiche Fristen verpasst. Sie war aufgrund der Anzahl der von ihr betreuten Fälle erneut nicht in der Lage, diese alle gewissenhaft und sorgfältig zu erledigen, wie dies geboten ist. Sie ist sich nach wie vor über ihre an den Tag gelegte Unsorgfalt absolut im Klaren und nimmt diese sogar bewusst in Kauf, um aus ihrer Sicht hilflose Rechtssuchende in ihren Sozialversicherungsverfahren zu unterstützen. Sie führte aus, dass angesichts des mehrheitlich ehrenamtlichen Engagements im Zusammenhang mit den verpassten Fristen kein öffentliches Interesse gegeben sei (pag. 31). Dieser Ausführung