29. Die Disziplinarbeklagte nimmt bewusst Mandate an, obwohl sie weiss, dass deren Bewältigung für sie zeitlich schwierig ist. Sie anerkennt zudem, dass ihre Motivation, möglichst vielen Rechtssuchenden zu helfen, immer wieder zu einer unsorgfältigen Mandatserledigung führt. Sie nimmt dabei Fehler wie insbesondere das Verpassen von Fristen bewusst in Kauf. Sie verletzt damit die Berufsregeln einer sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung gemäss Art. 12 lit. a BGFA in schwerwiegender Weise.