Dabei ist die Arbeitsweise der Disziplinarbeklagten aber wiederholt keine Hilfe und die von ihren Mandanten in sie gesetzte Hoffnung wurde dadurch, dass die Disziplinarbeklagte aufgrund ihrer Arbeitsweise wiederholt nicht in der Lage war, die Fristen zu wahren, massiv enttäuscht. Es wäre der Klientschaft in jedem Fall mehr gedient, wenn die Disziplinarbeklagte weniger Fälle annehmen würde, damit sie diese unter Beachtung der Fristen korrekt abwickeln könnte. Auch wenn dies bedeutet, dass der eine oder andere Klient nicht durch die Disziplinarbeklagte vertreten werden kann.