28. Die Disziplinarbeklagte führt aus, dass sie häufig die letzte Hoffnung für ihre Mandanten sei und versteht ihre Arbeit offenbar als Hilfe für ihre Mandanten («Nur wer nicht hilft, dem passieren keine Fehler», pag. 31). Dabei ist die Arbeitsweise der Disziplinarbeklagten aber wiederholt keine Hilfe und die von ihren Mandanten in sie gesetzte Hoffnung wurde dadurch, dass die Disziplinarbeklagte aufgrund ihrer Arbeitsweise wiederholt nicht in der Lage war, die Fristen zu wahren, massiv enttäuscht.