27. Die Disziplinarbeklagte hat auch in ihrer Stellungnahme vom 8. Mai 2023 keine Ausführungen dazu gemacht, wie das Fristenmanagement und der Postversand in ihrer Kanzlei organisiert sind. Allerdings führte sie diesbezüglich aus, dass sie die Frist bei Erhalt der prozessleitenden Verfügung habe eintragen lassen und davon ausgegangen sei, es handle sich um einen Kostenvorschuss. Erst im letzten Moment habe sie gesehen, dass sie aufgefordert worden sei, die Beschwerde zu verbessern.