lehnen, sie hatte aber schon für dieses Verfahren nicht dargetan, dass sie genügend Vorsichtsmassnahmen ergriffen hätte, damit sie künftig die Fristen in allen Fällen einhalten kann. Im Gegenteil musste die Anzeigerin feststellen, dass trotz der Einholung der Stellungnahme zu den angezeigten Vorfällen im Dezember 2021 und Januar 2022 erneut Fristen seitens der Disziplinarbeklagten verpasst worden waren. Inzwischen hat sich erstellt, dass auch der Entscheid AA 2022 19 nicht gereicht hat, um die Disziplinarbeklagte zu einem Umdenken bzw. zu einer besseren und funktionierenden Organisation ihrer Kanzlei zu bewegen.