26. Aufgrund der Tatsache, dass seit dem Entscheid der Anwaltsaufsichtsbehörde vom 30. August 2022 (AA 2022 19) bereits wieder in zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern gesetzliche Fristen verpasst wurden, welche zum Nachteil des vertretenen Klienten zu einem Nichteintreten auf die jeweilige Beschwerde führten und zudem auch richterliche Fristen (Replikfristen, Honorarnoten einreichen, Aktenrücksendung) nicht eingehalten wurden, muss erneut (bzw. immer noch) von wesentlichen Mängeln im Verständnis der Berufsausübung sowie in der Betriebsorganisation in der Kanzlei der Disziplinarbeklagten ausgegangen werden.