Die Pflichtverletzung kann etwa in falschen Rechtsauskünften, Verkennung der Rechtswirkungen der gerichtlichen Genehmigung einer Schei- 6 dungskonvention, fehlerhafter Abfassung eines Vertrages, ungenügenden Behauptungen und Beweisanträgen in Rechtsschriften, versäumten Fristen usw. bestehen (STAEHELIN/STAEHELIN/GROLIMUND, Zivilprozessrecht, Schulthess, 3. Aufl. 2019, S. 650).