Dem Urteil IV 200.2023.418 ist zu entnehmen, dass der angefochtene Entscheid am 25. April 2023 zugestellt wurde, so dass die Beschwerdefrist am 26. April 2023 zu laufen anfing. Somit hat die Frist am 25. Mai 2023 geendet. Die Beschwerde datiert vom 26. Mai 2023 und ist auch an diesem Tag der Post übergeben worden. Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 26. Mai 2023 wurde schliesslich nicht eingetreten.