10. Mit Schreiben vom 17. August 2023 teilte die Anzeigerin mit, dass sie mit Urteil vom 1. Juni 2023 (IV 200.2023.418) erneut auf eine durch die Disziplinarbeklagte eingereichte Beschwerde wegen einer verpassten Frist nicht habe eintreten können. Zudem habe diese in einem anderen Verfahren das Gerichtsdossier nicht innert angesetzter Frist retourniert und habe schliesslich unter Androhung einer Ordnungsbusse aufgefordert werden müssen, dieses unverzüglich zurückzugeben.