Schliesslich beantragte sie mit Schreiben vom 17. Juli 2023 (pag. 87) gar eine dritte Fristerstreckung, so dass ihr die Frist mit Verfügung vom 19. Juli 2023 (pag. 91) letztmals bis zum 7. August 2023 verlängert wurde. 9. Der Präsident der Aufsichtsbehörde stellte mit Verfügung vom 15. August 2023 fest, dass die Disziplinarbeklagte keine ausführliche Stellungnahme eingereicht hat (pag. 99) und bestimmte gleichzeitig die Referentin, unter Ansetzung einer Frist an dieselbe bis am 6. September 2023, allfällige Beweismassnahmen zu beantragen (pag. 99).