4 8. Mit Schreiben vom 6. Juni 2023 (pag. 73) ersuchte die Disziplinarbeklagte um eine Fristverlängerung von 3 Wochen, welche ihr mit Verfügung vom 7. Juni 2023 (pag. 77) bis zum 26. Juni 2023 gewährt wurde. Sodann beantragte sie mit Schreiben vom 26. Juni 2023 (pag. 81) ein zweites Mal eine Fristerstreckung von 3 Wochen. Auch diese wurde ihr mit Verfügung vom 28. Juni 2023 (pag. 85) bis zum 17. Juli 2023 gewährt. Schliesslich beantragte sie mit Schreiben vom 17. Juli 2023 (pag.