7. Mit Verfügung vom 10. Mai 2023 eröffnete der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA und lud die Disziplinarbeklagte ein, innert einer Frist von 21 Tagen eine ausführliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen einzureichen (pag. 67-69).