Bezüglich Beschwerdeverfahren, um welches es hier geht, führte sie aus, dass sie die Frist gemäss der prozessleitenden Verfügung habe eintragen lassen, jedoch der Meinung gewesen sei, es handle sich um einen Kostenvorschuss. Erst im letzten Moment habe sie gesehen, dass sie aufgefordert worden sei, die Beschwerde zu verbessern. Dies habe sie per Fax getan. Bezüglich Übergabe ihrer Eingabe an die Post äussert sie sich nicht.