5. Mit Schreiben vom 20. April 2023 (eingegangen am 24. April 2023, pag. 17, aufgegeben am 20. April 2023 um 23.39 Uhr) ersuchte die Disziplinarbeklagte um eine Fristerstreckung von 10 Tagen, welche ihr mit Verfügung vom 25. April 2023 (pag. 21) bis zum 1. Mai 2023 gewährt wurde. 6. Die Disziplinarbeklagte nahm 8 Tage nach Ablauf der ihr angesetzten Frist mit Schreiben vom 8. Mai 2023 (aufgegeben am 8. Mai 2023, 23.36 Uhr; eingelangt am 9. Mai 2023) wie folgt zu den Vorwürfen Stellung (pag. 25-31):